Die Johannes Apotheke Axams hält sich bei der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten streng an die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutzgesetz (DVR-Nr.: 4013371).

 

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 DSGVO

Alle in dieser Datenschutzerklärung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

Die nachfolgend angeführten Daten unserer Kunden werden grundsätzlich auf der Grundlage der §§ 1 und 10 Apothekenbetriebsordnung 2005 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist Mag. pharm. Angelika Kopf als Konzessionsinhaberin der Apotheke, erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten: Johannes Apotheke – Innsbruckerstr. 40 – 6094 Axams, Tel: 05234-68800, info@apotheke-axams.at.

Für den Fall einer Übertragung des Apothekenunternehmens werden die nachfolgend angeführten Daten und die damit verbundene Verantwortung an den neuen Konzessionsinhaber übertragen.

 

1) Krankenkassenrezepte

Bei Bezug von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf ärztliche Verordnung und Krankenkassenrezept speichern wir das Rezept mit folgenden Angaben:

– Rezeptnummer (enthält die Vertragspartnernummer des verschreibenden Arztes)

– Sozialversicherungsnummer des Patienten und des Versicherten

– Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse

– Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, etc)

– Rezeptabgabedatum

– Chefärztliche Genehmigung

– Rezeptgebührenbefreiung

– abgegebene Arzneimittel und Medizinprodukte

– Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte

 

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von Artikel 9 Abs (2) Punkt h) und Abs (3) Datenschutzgrundverordnung sowie auf Basis der Verpflichtungen, die sich aus § 7 Abs (1) und (2) des zwischen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Österreichischer Apothekerkammer abgeschlossenen Apothekergesamtvertrags ergeben.

Der Patient trägt in diesem Fall nur einen Teil der Kosten (Rezeptgebühr oder Kostenanteil), die restlichen Kosten für Arzneimittel und Medizinprodukte werden von der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten übernommen. Hierfür muss die Apotheke der Krankenversicherung elektronisch Rechnung legen.

Die Bereitstellung der genannten Daten ist im Rahmen der elektronischen Rechnungslegung an die Krankenversicherung gemäß § 7 Abs (2) des zwischen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Österreichischer Apothekerkammer abgeschlossenen Apothekergesamtvertrags notwendig. Andernfalls kann die Apotheke die restlichen Kosten der auf Krankenkassenrezept verschriebenen Arzneimittel und Medizinprodukte nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten abrechnen. Der Patient kann die verschriebenen Arzneimittel und Medizinprodukte dennoch erhalten, wenn er für die Privatverkaufspreise dieser Produkte selbst aufkommt.

Unsere Aufzeichnungen über Geschäftsfälle und elektronische Rezeptabrechnungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen, die die genannten Daten enthalten, werden gemäß der in § 132 Abs (1) Bundesabgabenordnung geregelten Aufbewahrungsfrist gespeichert (das sind zurzeit die vergangenen sieben Wirtschaftsjahre). Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist werden diese Daten automatisch gelöscht.

Übt ein Patient sein Recht auf Löschung aus, so bleiben die Aufzeichnungen über Geschäftsfälle und elektronische Rezeptabrechnungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen für die in § 132 Abs (1) Bundesabgabenordnung geregelte Aufbewahrungsfrist erhalten, jedoch wird die Sozialversicherungsnummer des Patienten in diesen Daten anonymisiert. „Anonymisierung“ bedeutet, dass die Sozialversicherungsnummer des Patienten durch eine randomisierte, ungültige Sozialversicherungsnummer ersetzt wird, von der die ursprüngliche Sozialversicherungsnummer nicht mehr rückgerechnet werden kann.

Von dieser Anonymisierung ausgenommen sind die Rezeptabrechnungsdaten, die in die Frist gemäß Anlage IV § 13 des zwischen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Österreichischer Apothekerkammer abgeschlossenen Apothekergesamtvertrags fallen (das sind zurzeit 6 Monate ab Abrechnung eines Rezeptes). Dh in den Rezeptabrechnungsdaten der vergangenen sechs Monate bleiben die Sozialversicherungsnummern unverändert erhalten.

Im Rahmen der elektronischen Rezeptabrechnung wird die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich, Spitalgasse 31, 1090 Wien (www.gehaltskasse.at) gemäß § 7 Abs (1) des zwischen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Österreichischer Apothekerkammer abgeschlossenen Apothekergesamtvertrags als Clearingstelle zwischen Apotheke und gesetzlicher Krankenversicherung des Patienten zwischengeschaltet. Die Originalrezeptdaten der Apotheke sind seitens der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich für die Frist gemäß Anlage IV § 4 Abs (3) des zwischen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Österreichischer Apothekerkammer abgeschlossenen Apothekergesamtvertrags aufzubewahren (das sind zurzeit 9 Monate).

 

2) Lieferschein und Rechnung

Bei Zielkäufen mittels Rechnungslegung auf Kredit erfassen wir folgende Daten des Kunden:

– Name

– Titel

– Geschlecht

– Postanschrift

– Telefonnummer

– E-Mail-Adresse

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von Artikel 6 Abs (1) Punkt b) Datenschutzgrundverordnung sowie auf Basis der Verpflichtungen, die sich aus § 11 Umsatzsteuergesetz ergeben.

Unsere Aufzeichnungen über Geschäftsfälle mittels Rechnungslegung auf Kredit werden gemäß der in § 132 Abs (1) Bundesabgabenordnung geregelten Aufbewahrungsfrist gespeichert (das sind zurzeit die vergangenen sieben Wirtschaftsjahre). Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist werden diese Daten automatisch gelöscht.

Das Recht auf Löschung findet bei Zielkäufen mittels Rechnungslegung keine Anwendung, da die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht werden und da eine Löschung oder Anonymisierung dieser Daten vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist im Widerspruch zu § 11 Umsatzsteuergesetz und § 131 Bundesabgabenordnung („Radierverbot“) steht.

Ist ein Kunde nicht willens, die genannten Daten bekannt zu geben und unter den genannten Bedingungen elektronisch verarbeiten zu lassen, so sind Zielkäufe mittels Rechnungslegung auf Kredit nicht möglich. Der Kunde kann jedoch die gewünschten Produkte unter Einhaltung der einschlägigen Regelungen zur Rezeptpflicht auf einem anonymen Kassabon beziehen und bar bzw mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.

 

3) Stammkunden

Wir bieten unseren Kunden die Führung einer Stammkundendatei an. Voraussetzung für die Aufnahme in unsere Stammkundendatei ist die schriftliche Zustimmung des Kunden auf einer eigenen Einwilligungserklärung. Die Einwilligung zur Aufnahme in unsere Stammkundendatei setzt die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus.

Für unsere Stammkunden führen wir folgende Aufzeichnungen:

– Name

– Titel

– Geschlecht

– Geburtsdatum

– Sozialversicherungsnummer

– Postanschrift

– Telefonnummer

– E-Mail-Adresse

– Zuständige Krankenkasse

– die Daten über die bei uns getätigten Einkäufe

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt für folgende Zwecke:

– Zusendung von Information und Werbung betreffend rezeptfreier Arzneimittel und anderer Gesundheitsprodukte per E-Mail oder per Post

– Zustellung eines elektronischen Newsletters

– Information über die Verfügbarkeit bestellter Arzneimittel per Telefon und sms

– Erinnerung an Impftermine oder Termine zur Anwendung eines Arzneimittels per E-Mail und sms

– Ausdruck von Aufstellungen über in unserer Apotheke bezogene Arzneimittel

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von Artikel 6 Abs (1) Punkt a) sowie Artikel 9 Abs (2) Punkt a) Datenschutzgrundverordnung.

Unsere Aufzeichnungen über Geschäftsfälle mit Stammkunden werden gemäß der in § 132 Abs (1) Bundesabgabenordnung geregelten Aufbewahrungsfrist gespeichert (das sind zurzeit die vergangenen sieben Wirtschaftsjahre). Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist werden diese Daten automatisch gelöscht.

Ein Stammkunde wird aus unserer Stammkundendatei automatisch gelöscht, wenn keine Geschäftsfälle mit dem Stammkunden aufgezeichnet sind und wenn die Neuanlage des Stammkunden mehr als drei Jahre zurück liegt.

Übt ein Stammkunde sein Recht auf Löschung aus, so bleiben die Aufzeichnungen über Geschäftsfälle für die in § 132 Abs (1) Bundesabgabenordnung geregelte Aufbewahrungsfrist erhalten, jedoch wird der Stammkunde gelöscht und die betroffenen Geschäftsfälle werden anonymisiert.

Von dieser Anonymisierung ausgenommen sind Lieferscheine und Rechnungen gemäß Punkt 2) dieser Datenschutzerklärung. Weiters bleiben die Daten gemäß Punkt 1) dieser Datenschutzerklärung in den Rezeptabrechnungsdaten der vergangenen sechs Monate erhalten.

Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Notwendigkeit, sich in einer Apotheke als Stammkunde führen zu lassen, die genannten Daten bekannt zu geben und die für Stammkunden genannten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Will ein Kunde nicht als Stammkunde geführt werden, so können in Folge lediglich die als Verarbeitungszwecke genannten Dienstleistungen nicht erbracht werden.

 

4) Besondere Rechte

Sofern der Kunde eine Einwilligung zur Führung in unserer Stammkundendatei gegeben hat, kann er diese jederzeit gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung mittels Brief an Johannes Apotheke – Innsbruckerstr. 40 – 6094 Axams oder per E-Mail an info@apotheke-axams.at widerrufen. Ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Widerrufs in der Johannes Apotheke erfolgen keine weiteren Datenverarbeitungen auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten des Stammkunden bis zum Einlangen des Widerrufs bleibt davon unberührt.

Der Kunde hat das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 13, 14 und 15 Datenschutzgrundverordnung. Das Recht auf Auskunft umfasst insbesondere die Vorlage dieser Datenschutzerklärung und die Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten des Kunden in unserer Apotheke elektronisch verarbeitet werden. Die Auskunft über die personenbezogenen Daten kann wahlweise auf Papier oder elektronisch erfolgen.

Der Kunde hat das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 Datenschutzgrundverordnung. Dieses Recht gilt für Lieferscheine und Rechnungen gemäß Punkt 2) und für Stammkunden gemäß Punkt 3) dieser Datenschutzerklärung.

Der Kunde hat das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung gemäß Artikel 16, 17, 18 und 19 Datenschutzgrundverordnung. Die Methode, wie das Recht auf Löschung in unserer Datenverarbeitung umgesetzt wird, wird in den Punkten 1), 2) und 3) dieser Datenschutzerklärung erklärt.

Der Kunde hat gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien (https://www.dsb.gv.at/).

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. Mai 2018 um 16:42 Uhr